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GEBÄUDE- UND
03/2010
ENERGIETECHNIK
DEUTSCHLAND |
Sichere
Gasleitungen: eine Aufgabe für das Fachhandwerk
Verpflichtung der
Hauseigentümer und Betreiber – Inspektion, Wartung und Instandhaltung nur durch
Installateurbetriebe
St. Augustin, Februar 2010 Hauseigentümer, die ihr Gebäude mit Gas beheizen, sollten die Gasleitungen
einmal im Jahr überprüfen. Das empfiehlt die Technische Regel für
Gasinstallationen. Die Sichtkontrolle der Gasinstallation kann vom
Betreiber selbst vorgenommen werden. Allerdings ersetzt diese oberflächliche
Prüfung nicht die Wartung, Inspektion oder Instandhaltung der Anlage. Diese
müssen von einem Fachunternehmen des Sanitär-, Heizungs- und Klimahandwerks
durchgeführt werden. „Gasinstallationen verlangen ein Höchstmaß an Sicherheit.
Ihre Überprüfung gehört deshalb in die Hände des Fachhandwerks“, sagt
Franz-Josef Heinrichs vom Zentralverband Sanitär Heizung Klima. Nur geschulte
Installateure dürften Arbeiten an den sicherheitssensiblen Gasanlagen ausführen.
„Die Gebrauchsfähigkeit der Anlage vom Hausanschluss, über die Rohrleitungen und
Absperreinrichtungen bis zum Heizkessel wird durch den Heizungsbauer
sichergestellt. Er allein kann Mängel feststellen und auch gleichzeitig
beseitigen.“
Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima empfiehlt
deshalb allen Betreibern von Gasinstallationen in Wohngebäuden einen
regelmäßigen „Gas-ganz-sicher-Check“. Dieses schnelle Verfahren zur Überprüfung
der Anlagensicherheit wird von geschulten Handwerksunternehmen angeboten.
Weiterführende Informationen mit einer automatisierten Handwerkersuche unter
www.wasserwaermeluft.de.
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